Die Kündigungsfrist ist ein zentraler Bestandteil deines Arbeitsverhältnisses – sie legt fest, wie lange du nach der Kündigung noch im Unternehmen bleiben musst. Für dich als Arbeitnehmer:in ist es wichtig, deine Rechte und Pflichten rund um das Thema Kündigungsfrist zu kennen. Egal, ob du einen Jobwechsel planst oder dich beruflich neu orientierst: Wenn du die gesetzlichen Regelungen verstehst, kannst du den Übergang stressfrei und rechtssicher gestalten.
Was ist die Kündigungsfrist und warum ist sie wichtig?
Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Diese Frist schützt beide Seiten – dich als Arbeitnehmer:in und den Arbeitgeber – vor einem abrupten Ende der Beschäftigung. So bleibt genug Zeit, neue Stellen zu suchen, Projekte zu übergeben und Übergaben zu organisieren. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass wichtige Arbeitsprozesse im Unternehmen durch plötzliche Kündigungen beeinträchtigt werden.
Kündigungsfrist schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels und der zunehmenden Mobilität im Arbeitsmarkt sind klare Kündigungsregelungen essenziell – aus rechtlicher Sicht, aber auch für eine gute Beziehung zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.
Die Kündigungsfrist ist somit nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern auch ein praktisches Instrument, um einen geordneten Übergang zu gewährleisten. Sie gibt dir als Arbeitnehmer:in die Sicherheit, dass du während der Frist weiterhin dein Gehalt erhältst und deine beruflichen Angelegenheiten regeln kannst. Für den Arbeitgeber bietet sie die Möglichkeit, rechtzeitig Ersatz für dich zu finden und die Arbeitsabläufe anzupassen.
Darüber hinaus kann die Einhaltung der Kündigungsfrist auch Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ein ordnungsgemäßer Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis verhindert Sperrzeiten und erleichtert den nahtlosen Übergang in eine neue Beschäftigung oder in die Arbeitslosigkeit.

Gesetzliche Kündigungsfristen: Was sagt das BGB?
Die gesetzliche Regelung zur Kündigungsfrist ist in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.
Für dich als Arbeitnehmer:in gilt grundsätzlich:
- Eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
- Diese Frist gilt unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit – es sei denn, es gibt im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen.
Für Arbeitgeber gelten abweichende Fristen, die sich nach der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit richten. So verlängert sich die Kündigungsfrist für Arbeitgeber stufenweise – z. B. auf zwei Monate nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit oder auf vier Monate nach zehn Jahren.
Beispielhafte Staffelung für Arbeitgeber:
Diese Staffelung stellt sicher, dass langjährige Mitarbeitende einen erweiterten Kündigungsschutz genießen. Für Arbeitnehmer:innen hingegen bleibt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen konstant, was eine gewisse Flexibilität beim Wechsel des Arbeitsplatzes ermöglicht.
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit – meist die ersten sechs Monate – gelten abweichende Regelungen. Laut § 622 Absatz 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen, unabhängig davon, wer kündigt. Diese Frist muss nicht zum 15. oder Monatsende eingehalten werden – du kannst also flexibel kündigen.
Tipp: Auch wenn es in der Probezeit keine langen Fristen gibt, ist es sinnvoll, ein professionelles Kündigungsschreiben zu verfassen und einen sauberen Abschluss sicherzustellen. Das zeigt Wertschätzung und Professionalität.
Eine sauber formulierte Kündigung während der Probezeit sorgt nicht nur für Klarheit, sondern bewahrt auch ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber und den Kolleg:innen. Gerade in der Probezeit, in der die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt, ist es wichtig, die Formalitäten genau einzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Beginn der Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Wichtig ist, dass du den Zugang auch nachweisen kannst:
- Persönlich mit Empfangsbestätigung
- Per Einschreiben
- Übergabe im Beisein von Zeug:innen
Beispiel: Wird dein Kündigungsschreiben am 3. Mai zugestellt, beginnt die Frist am 4. Mai. Bei vier Wochen Frist kannst du somit zum 31. Mai oder zum 15. Juni kündigen – je nachdem, welcher Termin passt.
Was zählt als Zugang?
- Einwurf in den Briefkasten des Arbeitgebers (sofern dieser regelmäßig geleert wird)
- Persönliche Übergabe
Nicht ausreichend: Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).
Kündigungsfrist berechnen
Die Berechnung der Kündigungsfrist richtet sich nach der Art der Frist, die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlich festgelegt ist. Die häufigsten Fristen sind die Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Dabei ist zu beachten, dass die Frist nicht am Tag des Zugangs der Kündigung beginnt, sondern am darauffolgenden Tag. Das bedeutet, wenn die Kündigung am 3. Mai zugeht, beginnt die Frist am 4. Mai zu laufen.
Die Kündigungsfrist kann in Wochen oder Monaten angegeben sein. Bei einer Frist von „vier Wochen zum Ende des Kalendermonats“ muss die Kündigung so rechtzeitig erfolgen, dass die Frist bis zum Monatsende eingehalten wird. Das bedeutet, die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor dem Monatsende beim Arbeitgeber eingegangen sein. Ebenso gilt dies für die Kündigung zum 15. eines Monats.
Um die Kündigungsfrist korrekt zu berechnen, solltest du genau wissen, wann dein Arbeitsvertrag begonnen hat und wie lange du bereits im Unternehmen tätig bist. Achte dabei auch auf mögliche tarifliche Regelungen – sie können von der gesetzlichen Frist abweichen und für dich gelten.

Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag
Neben der gesetzlichen Regelung gelten auch individuelle Vereinbarungen:
- Arbeitsverträge können längere (nicht kürzere!) Fristen vorsehen
- Tarifverträge können abweichende – auch kürzere – Fristen regeln, wenn sie für beide Seiten gelten
Tipp: Lies deinen Vertrag genau. Wenn dort nichts zur Kündigungsfrist steht, gilt automatisch die gesetzliche Frist.
Vertragliche Kündigungsfristen: Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Vertragliche Vereinbarungen können eine längere Kündigungsfrist vorsehen als die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Diese längere Kündigungsfrist gilt dann für beide Parteien – sowohl für dich als Arbeitnehmer:in als auch für den Arbeitgeber. Eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzliche ist hingegen nicht zulässig, außer in speziellen Fällen wie befristeten Arbeitsverhältnissen oder Aushilfstätigkeiten.
Tarifliche Kündigungsfristen: Was gilt im Kollektivvertrag?
Tarifverträge können ebenfalls eigene Kündigungsfristen enthalten, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Besonders im öffentlichen Dienst oder in bestimmten Branchen sind oft längere oder andere Fristen üblich. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip: Die für die Arbeitnehmer:innen günstigere Regelung findet Anwendung.
Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu kennen, da sie die Berechnung der Kündigungsfrist und damit den letzten Arbeitstag maßgeblich beeinflussen. Im Zweifelsfall kann ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht helfen, die individuellen Fristen korrekt zu ermitteln und rechtssicher zu kündigen.
Sonderfälle: Elternzeit, Krankheit, Kleinbetrieb
Nicht immer greifen die allgemeinen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen und Voraussetzungen. In speziellen Lebenslagen oder betrieblichen Konstellationen – etwa während der Elternzeit, im Krankheitsfall oder in kleinen Unternehmen – kommen Sonderregelungen zum Tragen. Diese sollen entweder einen besonderen Schutz für Arbeitnehmer:innen bieten oder betriebliche Flexibilität ermöglichen.
Kündigung während der Elternzeit
Du kannst während der Elternzeit selbst kündigen – mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats (§ 19 BEEG). Arbeitgeber dürfen während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen kündigen – und das nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
Die Elternzeit schützt Arbeitnehmer:innen vor arbeitgeberseitiger Kündigung, lässt aber gleichzeitig die freiwillige Kündigung durch dich als Arbeitnehmer:in zu. Die dabei geltende Drei-Monats-Frist unterscheidet sich von den sonst üblichen gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.
Wenn du planst, während der Elternzeit zu kündigen, ist es sinnvoll, dich vorher rechtlich beraten zu lassen – insbesondere, wenn du Fragen zur Anrechnung von Resturlaub oder zu Ansprüchen auf Elterngeld hast.
Kündigung bei Krankheit
Auch bei Krankheit darfst du kündigen – und auch dir darf gekündigt werden. Die allgemeinen Regeln gelten weiterhin. Eine Erkrankung allein schützt nicht vor Kündigung, spielt aber bei der Bewertung durch das Arbeitsgericht eine Rolle. Bei längeren oder häufigen Krankheitszeiten kann eine Kündigung durch den Arbeitgeber möglich sein, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint. Hierbei wird im Einzelfall geprüft, ob die Krankheit die betrieblichen Abläufe erheblich beeinträchtigt.
Für dich als Arbeitnehmer:in gilt, dass du trotz Krankheit kündigen kannst. Du solltest aber beachten, dass eine Kündigung während einer Krankschreibung besondere Konsequenzen haben kann. Die Kündigungsfrist bleibt auch in diesem Fall bestehen. Zudem kann deine Krankenkasse nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses prüfen, ob und in welchem Umfang dir weiterhin Krankengeld zusteht. Auch dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet mit Ablauf des Arbeitsverhältnisses – das kann je nach Timing finanzielle Auswirkungen haben. Darüber hinaus solltest du im Blick behalten, dass sich eine Kündigung während der Krankschreibung unter Umständen auf dein Arbeitszeugnis oder mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auswirken kann, falls du dich im Anschluss arbeitssuchend meldest.
Kleinbetriebe
In Betrieben mit unter 20 Mitarbeitenden kannst du an jedem beliebigen Tag kündigen – die vierwöchige Frist bleibt aber bestehen.
Du bist also flexibler, was den Kündigungstermin betrifft.
Diese Sonderregelung für Kleinbetriebe ermöglicht es Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern, die Kündigung nicht an die üblichen Termine zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats zu binden. Allerdings bleibt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen weiterhin gültig. Das bedeutet, dass die Kündigung zwar flexibel ausgesprochen werden kann, aber die Frist von vier Wochen eingehalten werden muss, um wirksam zu sein.
Diese Flexibilität kann insbesondere in kleinen Unternehmen von Vorteil sein, um kurzfristig auf Personalveränderungen reagieren zu können.
Fristlose Kündigung: Ausnahme mit Voraussetzungen
Eine fristlose Kündigung ist nur bei wichtigem Grund zulässig (§ 626 BGB). Der Grund muss so gravierend sein, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre.
Beispiele:
- Diebstahl
- Körperverletzung
- Massive Beleidigung
- Beharrliche Arbeitsverweigerung
Auch du kannst fristlos kündigen – etwa bei ausstehender Gehaltszahlung oder grobem Fehlverhalten deines Arbeitgebers.
Die fristlose Kündigung stellt eine Ausnahme von der üblichen Kündigungsfrist dar und beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen gilt, dass die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss, nachdem der wichtige Grund bekannt wurde. Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel erforderlich, es sei denn, das Fehlverhalten ist so schwerwiegend, dass eine Abmahnung entbehrlich ist.
Fristlose Kündigungen sind oft rechtlich umstritten und sollten gut begründet sein, um einer möglichen Kündigungsschutzklage standzuhalten.

Rechte und Pflichten rund um deine Kündigung
Das gehört in dein Kündigungsschreiben:
- Name und Adresse
- Kündigungserklärung (z. B. „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum …“)
- Ort, Datum, Unterschrift
Was du sonst noch beachten solltest:
- Frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit: Spätestens 3 Monate vor dem letzten Arbeitstag musst du dich arbeitssuchend melden – andernfalls droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wenn zwischen der Kenntnis vom Ende des Arbeitsverhältnisses und dem letzten Arbeitstag weniger als 3 Monate liegen, musst du dich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung oder Information über das Vertragsende melden.
- Resturlaub und Überstunden: Kläre schriftlich, wie diese ausgeglichen werden.
- Zeugnis: Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Ein korrekt formuliertes Kündigungsschreiben ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Es sollte eindeutig und präzise sein, damit keine Missverständnisse entstehen. Die Einhaltung der Formvorschriften, insbesondere die Schriftform und die Unterschrift, sind gesetzlich vorgeschrieben. Zudem empfiehlt es sich, den Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber nachweisen zu können, etwa durch persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben.
Die rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit ist ebenfalls wichtig, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Informiere dich frühzeitig über deine Ansprüche und mögliche Fristen. Auch die Klärung von Resturlaub und Überstunden ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehört zu deinen Rechten und sollte rechtzeitig angefordert werden.
Häufige Fehler vermeiden
- Falsche Berechnung der Frist: Nutze ggf. einen Kündigungsfristenrechner.
- Keine schriftliche Kündigung: Nur schriftliche Kündigungen sind gültig!
- Versäumte Meldung bei der Agentur für Arbeit: Frühzeitig informieren!
- Unklare Formulierungen: Verwende klare, sachliche Sprache.
Tipp: Bei Unsicherheiten immer rechtlichen Rat einholen – etwa bei der Gewerkschaft, einem Fachanwalt bzw. Fachanwältin oder dem Betriebsrat.
Ein häufiger Fehler bei der Kündigung ist die falsche Berechnung der Kündigungsfrist. Dabei wird oft übersehen, dass die Frist erst am Tag nach dem Zugang der Kündigung zu laufen beginnt. Auch die unterschiedlichen Fristen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber sowie die Besonderheiten bei der Probezeit oder in Kleinbetrieben können verwirrend sein. Ein Kündigungsfristenrechner hilft, diese Fehler zu vermeiden.
Ebenso wichtig ist, dass die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Mündliche oder elektronische Kündigungen (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) sind rechtlich unwirksam. Um den Zugang der Kündigung nachweisen zu können, empfiehlt sich die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder der Versand per Einschreiben.
Die Meldung bei der Agentur für Arbeit sollte nicht vergessen werden. Eine verspätete Meldung kann zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen, was finanzielle Nachteile mit sich bringt. Informiere dich daher frühzeitig über die notwendigen Fristen und Formalitäten.
Unklare oder missverständliche Formulierungen im Kündigungsschreiben können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Formuliere deine Kündigung klar und eindeutig, damit keine Zweifel an deinem Kündigungswillen oder dem Beendigungszeitpunkt entstehen.
Kündigungsfrist kennen – Übergang souverän gestalten
Die Kündigungsfrist ist mehr als eine bloße Formalität: Sie gibt dir rechtliche Sicherheit, sorgt für Klarheit im Übergang und schützt vor finanziellen Nachteilen. Ob bei geplantem Jobwechsel, in der Probezeit oder unter besonderen Umständen wie Krankheit oder Elternzeit – wer seine Rechte und Pflichten kennt, bleibt handlungsfähig.
Wichtig ist: Die Frist beginnt erst mit Zugang der Kündigung – und dieser muss nachweisbar sein. Schriftform ist Pflicht. Neben gesetzlichen Regelungen können auch vertragliche oder tarifliche Vereinbarungen greifen. Daher lohnt sich ein genauer Blick in den eigenen Arbeitsvertrag.
Kurzum: Wenn du deine Kündigungsfrist richtig einschätzt und strategisch nutzt, legst du den Grundstein für einen reibungslosen, professionellen Neustart.
FAQ – Häufige Fragen
Was versteht man unter der Kündigungsfrist? Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Zugang deiner Kündigung beim Arbeitgeber und deinem letzten offiziellen Arbeitstag. In dieser Zeit läuft das Arbeitsverhältnis weiter – inklusive Lohnfortzahlung und Arbeitspflicht.
Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen? Laut § 622 BGB beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats – es sei denn, dein Arbeits- oder Tarifvertrag regelt etwas anderes zu deinen Gunsten.
Wann beginnt die Kündigungsfrist? Die Kündigungsfrist beginnt am Tag, an dem dein Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber zugeht – nicht am Tag, an dem du es verfasst oder zur Post gibst. Ein rechtssicherer Zugangsnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Unterschrift) ist daher sehr wichtig.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit? In der Probezeit kannst du mit einer Frist von 14 Tagen (zwei Wochen) kündigen – ohne Rücksicht auf feste Termine wie Monatsmitte oder Monatsende. Diese Regelung gilt für beide Seiten und ist gesetzlich festgelegt (§ 622 Abs. 3 BGB).
Kann die Frist im Arbeitsvertrag abweichen? Ja, viele Arbeitsverträge enthalten abweichende Kündigungsfristen. Diese dürfen jedoch nicht kürzer als die gesetzliche Frist sein, außer bei besonderen Fällen wie Aushilfen oder befristeten Verträgen. Längere Fristen sind zulässig und gelten dann für beide Seiten, sofern nichts anderes geregelt ist.
Was passiert bei Nichtbeachtung der Frist? Wenn du die Kündigungsfrist nicht einhältst, kann deine Kündigung unwirksam sein oder sogar zu Schadenersatzforderungen durch den Arbeitgeber führen. Besonders bei eigenmächtigem Arbeitsabbruch drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Wie kündige ich richtig? Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen, also nicht per E-Mail, WhatsApp oder mündlich. Achte auf eine klare Formulierung, das richtige Datum und einen Zustellnachweis – zum Beispiel durch Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.
Kann ich auch fristlos kündigen? Ja, aber nur in begründeten Ausnahmefällen – etwa bei schweren Pflichtverletzungen des Arbeitgebers, wie ausbleibender Lohnzahlung oder Mobbing. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrunds erfolgen und gut dokumentiert sein.