Wie gründe ich eine Einzelfirma?
Die Einzelfirma ist die einfachste Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen. Worauf Sie bei der Gründung einer Einzelfirma achten sollten.
Die Einzelfirma ist die einfachste Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen. Es braucht keine Mindesteinlagen, keine Revisionsstelle und oft nicht einmal einen Handelsregistereintrag. Doch diese Rechtsform beinhaltet auch einige Nachteile. Worauf Sie bei der Gründung einer Einzelfirma achten sollten.
Was ist eine Einzelfirma?
Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert und eignet sich für Personen, die planen, alleinige Inhaber einer Firma zu sein. Weil keine Kapitaleinlagen erforderlich sind, ist eine rasche, formlose Geschäftsaufnahme möglich. Die Einzelfirma eignet sich somit vor allem für Klein- und Kleinstunternehmen.
Fällt die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens auf die Einzelfirma, gibt es einige Punkte, die Sie bei der Gründung beachten sollten:
- Der Familienname des Inhabers oder der Inhaberin muss im Firmennamen enthalten sein.
- Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 muss die Firma im Handelsregister eingetragen werden.
- Als Inhaber einer Einzelfirma gilt man in der Regel als selbstständig erwerbend. Somit ist ein Antrag bei der AHV-Ausgleichskasse notwendig. Je nach Branche müssen unterschiedliche Bedingungen erfüllt sein, damit die Selbstständigkeit anerkannt wird.
- Fällt die Geschäftstätigkeit unter die Mehrwertsteuerpflicht, ist diese ab einem Umsatz von CHF 100'000 vorgeschrieben. Es ist jedoch möglich, sich freiwillig ab einem tieferen Betrag der MwSt. zu unterstellen.
- Bis zu einem Jahresumsatz von CHF 500’000 bleibt die Buchhaltung einfach: Es muss nur über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage Buch geführt werden. Bei höheren Umsätzen ist das Einzelunternehmen zur Buchhaltung und zur Rechnungslegung gemäss den im Obligationenrecht definierten Regeln verpflichtet.
Handelsregister und Mitarbeitende
Auch wenn die Firma weniger als CHF 100’000 pro Jahr erwirtschaftet und somit ein Eintrag nicht vorgeschrieben ist, kann ein freiwilliger Eintrag im Handelsregister für Einzelfirmen unter Umständen sinnvoll sein. Der Eintrag hat etwa zur Folge, dass der Firmenname geschützt ist. Zudem kann ein Handelsregistereintrag die Vertrauenswürdigkeit erhöhen und beispielsweise die Eröffnung eines Bankkontos, eines Postfachs oder bei anderen Anträgen Vorteile bringen.
Wie es der Name bereits suggeriert, arbeiten viele Einzelfirmen ohne Angestellte. Falls Sie in Ihrem Einzelunternehmen jemanden beschäftigen, ist das wie immer bei der Anstellung von Personal: Sie müssen sich um die Anmeldung der Mitarbeitenden bei der Ausgleichskasse kümmern und obligatorische Versicherungsverträge gemäss BVG (Berufliches Vorsorgegesetz) und dem UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) abschliessen.
Nachteile der Einzelfirma
Es spricht vieles dafür, eine Einzelfirma zu gründen: zum Beispiel der unkomplizierte Gründungsvorgang ohne Kapitaleinlage und die einfache Firmenführung. Doch bringt die Einzelfirma auch einige Nachteile mit sich, die Sie unbedingt beachten sollten:
- Als Inhaber oder Inhaberin haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, falls die Firma in Konkurs geht.
- In der Namenswahl Ihrer Firma sind sie eingeschränkt, da Ihr Familienname zwingend im Firmennamen enthalten sein muss.
- Sie können keine Mitinhaberinnen oder Partner an der Firma beteiligen.
- Als Inhaber oder Inhaberin einer Einzelfirma erhalten Sie keine Arbeitslosenunterstützung.
Wer sich entscheidet, eine Einzelfirma zu gründen, ist aber nicht dauerhaft an diese Rechtsform gebunden. Die Einzelfirma kann jederzeit in eine GmbH oder AG umgewandelt werden.
Checkliste: Gründung eines Einzelunternehmens
- Legen Sie den Firmennamen fest.
- Erstellen Sie ein Budget.
- Falls notwendig (oder auch freiwillig): Melden Sie Ihre Firma beim Handelsregister an.
- Melden Sie sich bei der AHV-Ausgleichskasse an. Die Ausgleichskasse prüft, ob sie berechtigt sind, als selbstständig erwerbende Person abzurechnen.
- Falls Sie Personal beschäftigen: Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse und Abschluss der obligatorischen Versicherungen für BVG und UVG.
- Mehrwertsteuerpflicht abklären. Je nach Tätigkeitsbereich ist eine Anmeldung bei der eidg. Steuerverwaltung notwendig. Falls Ihr Unternehmen der MwSt. unterliegt, ist es mit einem Umsatz von mehr als CHF 100'000 mehrwertsteuerpflichtig.
- Versicherungen prüfen: Klären Sie ab, ob eine Unfallversicherung bereits in Ihrer Krankenkasse vorhanden ist, oder ob Sie als nicht angestellte Person eine Versicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle abschliessen müssen. Klären Sie zudem mögliche Verdienstausfälle bei Krankheit und Unfall ab und schliessen Sie bei Bedarf eine Kranken- und Unfalltaggeldversicherung ab. Weiter könnten eine Rechtsschutzversicherung oder eine Diebstahlversicherung für das Unternehmen wichtig sein.
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