Die Top 10 wichtigsten Neuerungen für Unternehmen:
- Unternehmen werden gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter elektronisch zu erfassen.
- Aufzeichnungspflicht soll Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit umfassen
- Die Arbeitszeiten sind am Tag der Arbeitsleistung zu dokumentieren.
- Auch wenn die Arbeitszeiterfassung auf Mitarbeiter:innen übertragen werden kann, bleiben Arbeitgeber:innen in der Pflicht.
- Arbeitnehmer:innen sollen das Recht erhalten, Auskunft und Kopien über aufgezeichneten Stunden zu verlangen.
- Vetrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein. Allerdings müssen Arbeitgeber:innen sicherstellen, dass die gesetzliche Höchstdauer und die Ruhezeiten eingehalten werden.
- Möglich sei auch eine kollektive Arbeitszeiterfassung durch die Nutzung und Auswertung elektronischer Schichtpläne, aber nur wenn sich daraus Beginn, Ende und Dauer der tatsächlichen Arbeitszeit ableiten lassen.
- Durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Abweichungen von der Form (elektronisch) und Frist (am selben Tag) der Aufzeichnung vereinbart werden. Die Frist kann jedoch maximal auf eine Woche verlängert werden.
- Die Erfassung soll durch die Arbeitnehmer selbst, oder durch Dritte (z.B. Vorgesetzte) erfolgen.
- Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können auf die elektronische Aufzeichnung verzichten.