Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbe­scheinigung (eAU) – Pflichten, Ablauf, Alternativen

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Erstellt am:
11.04.2025
Geändert am: 
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Seit dem 1. Januar 2023 findet die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch auf digitalem Wege statt - eigentlich. Natürlich gibt es Ausnahmen und Sonderfälle. Das Verfahren selbst ist für Arbeitgeberinnen aber einfacher als viele glauben. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die eAU.

Welche Pflichten und Rechte haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Mitteilungspflicht der Arbeitnehmenden

Deine Arbeitnehmenden sind verpflichtet, dir ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer “unverzüglich” mitzuteilen. An dieser Pflicht hat sich nichts geändert - sie bekommt aber eine größere Bedeutung, wie du weiter unten im Artikel erfährst.

Nachweispflicht der Arbeitnehmenden

Diese Pflicht ist seit Einführung der eAU entfallen - deine Arbeitnehmenden haben nicht mehr die Pflicht, dir eine AU auf Papier vorzulegen.

Feststellungspflicht der Arbeitnehmenden

Die Nachweispflicht der Arbeitnehmenden wird reduziert auf eine Feststellungspflicht: Ab dem vierten Tag müssen sie ihre Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen. Übrigens kannst du von ihnen verlangen, schon früher zum Arzt zu gehen.

Was muss ich tun, damit ich eAU abrufen kann?

  1. Zum Abruf der eAU musst du oder dein Steuerbüro mit den Krankenkassen kommunizieren. Das erfolgt über gesicherte und verschlüsselte Kanäle mithilfe entsprechend geprüfter Software zur Lohnabrechnung oder Zeiterfassung.
  2. Informiere deine Arbeitnehmenden über die neuen Regeln - am besten zentral und mit wenigen Klicks über Read & Sign von Infoniqa HR.
  3. Neue Arbeitsverträge sollten auf die Pflichten der gesetzlich versicherten Arbeitnehmenden hinweisen und auch in Betracht ziehen, was beim Wechsel von oder zu einer Privatversicherung sowie im Störfall geschieht. Lass dich in dieser Hinsicht unbedingt von deinen Rechtsanwälten beraten.

Wann kann ich eAU abrufen - und wann nicht?

Die berühmte eAU ist für dich als Arbeitgeberin nicht in jedem Fall abrufbar. Voraussetzungen zum Abruf sind, dass deine Arbeitnehmenden die Arbeitsunfähigkeit bei dir angezeigt haben und dass für den entsprechenden Zeitraum auch ein Arbeitsverhältnis besteht oder bestand.

In folgenden Fällen kannst du die eAU abrufen

  • Arbeitsunfähigkeit bescheinigt durch Vertrags- oder Zahnarzt
  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls
  • Stationärer Krankenhausaufenthalt

In folgenden Fällen kannst du die eAU nicht abrufen

  • Privatärzte
  • Ärzte im Ausland
  • Reha-Leistungen
  • Privat versicherte Arbeitnehmende
  • Beschäftigungsverbote
  • Erkrankung des Kindes
  • Stufenweise Wiedereingliederung

Wer kontrolliert, dass mir die Arbeitsunfähigkeit von meinen Mitarbeitenden mitgeteilt wurde?

Die Krankenkasse kann nicht wissen, ob dir von deinem Mitarbeitenden eine Arbeitsunfähigkeit angezeigt wurde oder ob du die eAU auf Verdacht abrufst. Letzteres will der neue Prozess aber unterbinden.

Daher bist du auf der sicheren Seite, wenn du nachweisen kannst, dass dir dein Mitarbeitender auch eigenständig Mitteilung gemacht hat. Mit einer digitalen Lösung wie Infoniqa HR gibt es daran keinen Zweifel.

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