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Teilzeit: Definition, Modelle und Rechte

Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn es um Teilzeit geht? Welche Pflichten sind damit verbunden – und welche Konsequenzen? Praxistipps vom Expertenteam.

Teilzeit: die wichtigsten Tipps für Arbeitgeber | Infoniqa Lexikon

Viele Arbeitnehmer gehen ihrer Tätigkeit in Teilzeit nach. Zum Beispiel, um Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen zu können. Aber was ist unter dem Begriff „Teilzeit“ genau zu verstehen? Das und noch vieles mehr erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Was ist Teilzeit oder Teilzeitarbeit? Eine Definition.

Viele setzen Teilzeitarbeit mit einem 20-Stunden-Job gleich, bei dem sich die Zeit gleichmäßig in 4-Stunden-Blöcken auf die einzelnen Wochentage verteilt. Dieses Bild ist aber völlig falsch. Die wirkliche Definition von Teilzeitarbeit findet sich in § 2 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Dieses macht die folgende Aussage:

„Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.“

Und was heißt das nun genau?

Im Prinzip das: Ob Ihre Arbeitnehmer in Teilzeit arbeiten, hängt von den Regelungen in ihrem Betrieb ab. Beschäftigen Sie Ihre Vollzeitarbeitnehmer auf einer wöchentlichen Stunden-Basis von 40 Stunden pro Woche, ist eine Arbeitszeit von beispielsweise 35 Wochenstunden bereits als Teilzeitarbeit anzusehen. Im Grunde ist sogar eine Arbeitszeit von 39,8 Wochenstunden bereits Teilzeit. Hätten Sie’s gewusst?

Warum entscheiden sich Arbeitnehmer für Teil- statt Vollzeit?

Der Wunsch in Teilzeit statt in Vollzeit zu arbeiten, entsteht klassisch in der Phase der Familiengründung. Nach der Geburt eines Kindes entscheiden sich überwiegend junge Mütter zugunsten der Betreuung des eigenen Nachwuchses dazu, in der Arbeit zurückzutreten um mehr Zeit für den Nachwuchs zu haben. Nicht immer geschieht das ganz freiwillig, sondern hängt mit wenig flexiblen Arbeits-Modellen vieler Arbeitgeber zusammen sowie mit einem unzureichend ausgebauten Betreuungsangebot.

Es gibt aber auch andere Gründe, warum sich Frauen und Männer für einen Teilzeitjob entscheiden:

  • die Pflege eines Angehörigen nimmt extra Zeit in Anspruch
  • der Mitarbeiter beschäftigt sich parallel zur Arbeit mit einer eine zeitintensiven berufliche Weiterbildung
  • der Wunsch nach mehr Zeit mit der Familie und einer besseren Work-Life-Balance
  • eine nebenberufliche Selbständigkeit oder zusätzliche Erwerbstätigkeit
  • ein stärkeres Erholungs- und Freizeitbedürfnis oder der Wunsch nach mehr Reisen
  • ein zeitintensives Hobby
  • eine reduzierte finanzielle Notwendigkeit für die Erwerbsarbeit, beispielsweise durch eine Erbschaft
  • und viele weitere Gründe

Statistik: Wie viele Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit?

Teilzeit ist inzwischen weit verbreitet. Im dritten Quartal 2020 arbeiteten laut dem Statistikportal Statista rund 17,9 Prozent aller Beschäftigten in der Europäischen Union in Teil- statt in Vollzeit. Mit rund 29,3 Prozent ist die Teilzeitzeitquote der Frauen in der EU mehr als dreimal so hoch wie die Teilzeitquote der Männer, die im dritten Quartal 2020 bei rund 8,3 Prozent lag.

Die Niederlande haben die höchste Teilzeitquote in der Europäischen Union: Im dritten Quartal 2020 arbeitete hier mit einer Teilzeitquote von rund 50,6 Prozent insgesamt mehr als jeder zweite Beschäftigte in Teilzeit. In Deutschland arbeiten 26,8 Prozent der Arbeitnehmer in Teilzeit, in Österreich sind es 26,9 Prozent und in der Schweiz sind es 38,2 Prozent.

In den Niederlanden arbeitet mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Teilzeit. In Deutschland ist es nur knapp jeder Vierte.

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Haben Arbeitnehmer laut Gesetz einen Anspruch auf Teilzeit?

Darf jeder, der in Teilzeit arbeiten will, auch eine Teilzeitstelle bei seiner Arbeit beantragen? Vereinfacht gesagt: Ja. In Deutschland besteht das Recht auf Teilzeitarbeit seit rund 20 Jahren. Es ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verankert. Dieses besagt, dass Unternehmen ihren Arbeitnehmern auf deren Wunsch hin die Arbeit in Teilzeit ermöglichen müssen.

Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
  • Der Arbeitgeber muss mehr als 15 Mitarbeitende beschäftigen.
  • Der Arbeitnehmer muss seinen Wunsch, nach Arbeit in Teilzeit, spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeittätigkeit geltend machen.
  • Die Ankündigung bzw. der Wunsch muss grundsätzlich in Textform erfolgen.

Aber Achtung: Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, die Arbeitszeit wieder zu erhöhen und nach einer gewissen Zeit wieder in eine Vollbeschäftigung zu wechseln.

In Teilzeit arbeitende Mitarbeiter: Was sind die Vor- und Nachteile für Unternehmen?

In Teilzeit arbeitende Mitarbeiter: Was sind die Vor- und Nachteile für Unternehmen?

Für Arbeitgeber kann es durchaus vorteilhaft sein, Teilzeitarbeitnehmer zu beschäftigen. Die Vorteile im Überblick:

  • Teilzeitarbeitnehmer sind meist ausgeruhter
  • die Produktivität der Beschäftigten höher
  • Fehlzeiten und Arbeitsunfälle sind geringer
  • der Personaleinsatz kann flexibler an die Bedarfe des Unternehmens angepasst werden
  • die Personalkosten sind geringer
  • damit sind auch die Urlaubsansprüche inklusive der dafür nötigen Rückstellungen geringer
  • da weniger Zeit zur Verfügung steht, wird oft effizienter und zielgerichteter gearbeitet

Es gibt aber auch Nachteile auf der Arbeitgeberseite – die da wären:

  • durch Teilzeitarbeit erhöhen sich administrative Prozesse
  • die Arbeitsplatzkosten steigen, wenn Unternehmen auch für Teilzeitarbeitnehmer einen voll eingerichteten Arbeitsplatz vorhalten
  • je mehr Teilzeitarbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt sind, umso mehr Vorgänge müssen in der Lohnbuchhaltung bearbeitet werden

Welche Auswirkungen hat Teilzeit für Arbeitnehmer?

Auch für Arbeitnehmer geht die Teilzeitarbeit mit Vor- und Nachteilen einher. Auf der Pro-Seite stehen vor allem die flexiblere Arbeitszeitgestaltung, die mit Teilzeitarbeit einhergeht, die deutlich längere Erholungszeit von der Arbeit und eine leichtere Work-Life-Balance.

Das Contra: Wer seine Arbeitszeiten drastisch reduziert, muss natürlich auch mit einer drastischen Reduzierung des Einkommens und Zusatzansprüchen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld leben, die nur noch anteilig ausbezahlt werden. Auch die zukünftigen Rentenansprüche reduzieren sich. Und im Falle eines Falles führt eine Teilzeittätigkeit auch zu geringeren Ansprüchen in Sachen Arbeitslosengeld.

Vollzeit oder Teilzeit: Was ist der Trend der Zukunft?

Vollzeit oder Teilzeit: Was ist der Trend der Zukunft?

Viele Arbeitnehmer haben während der Coronapandemie in Kurzarbeit gearbeitet und lernten dabei die Vorteile einer reduzierten Arbeitszeit zu schätzen. Gut möglich, dass sich in der Zukunft daher ein neues Arbeitszeitmodell durchsetzt. Während hierzulande viele Unternehmen zum Beispiel über die Einführung der 4-Tage-Woche in der Arbeit diskutieren, startet in Spanien bereits das erste Modellprojekt.

Im Herbst 2021 soll es losgehen. Etwa 6.000 Mitarbeiter aus 200 hauptsächlich mittleren und kleineren Unternehmen arbeiten dann einen Tag pro Woche weniger - und das mindestens ein Jahr lang. Der Unterschied zur klassischen Teilzeitarbeit: Die 4-Tage-Löhner sollen trotz weniger Arbeit ihr volles Gehalt bekommen.

Das Prinzip dahinter ist denkbar einfach. Setzen fünf Beschäftigte jeweils einen Tag pro Woche aus, könnte das Unternehmen eine zusätzliche Vollzeitkraft einstellen, um das Pensum aufzufangen. Der spanische Staat zahlt den Betrieben dafür Geld.

Erfolgreiche Projekte mit flächendeckender Teilzeit

Ähnliche Projekte werden parallel in weiteren Ländern diskutiert und getestet; Skandinavien gehört hier zu den Vorreitern. Schließlich hat die Vergangenheit gezeigt, dass eine Verringerung der Arbeitszeit stets mit positiven Veränderungen einherging. Wurde Henry Ford noch ausgelacht, als er 1914 den 9-Stunden-Tag auf acht Stunden Arbeit reduzierte und zugleich den Mindestlohn fast verdoppelte, zogen bald alle anderen Unternehmen nach.

Heute testen immer mehr Start-Ups 5- oder 6-Stunden-Tage und verzeichnen dabei außergewöhnliche Erfolge bei der Effizienz ihrer Mitarbeiter, deren Zufriedenheit, bei ihren Umsätzen – und der Attraktivität als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt.

Wie lassen sich diese Arbeitszeitsysteme digital abbilden?

Falls das Modell Schule macht und sich auch hierzulande durchsetzt: Wie kompliziert wird es dann für die Zeiterfassung Software oder die Lohnsoftware, alle verschiedenen Arbeitszeitsysteme abzubilden? Gar nicht!

Mit einer HR-Software für die Payroll müssen Anwender nur einem Mitarbeiter das jeweils aktuelle Arbeitszeitmodell zuordnen und alles Weitere funktioniert voll automatisch. Von der Berechnung des Lohns bis zum Abführen von Steuern und Sozialabgaben. So kann das 4-Tage-Modell kommen!

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