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Gefährdungsbeurteilung: Das müssen Sie wissen

Eine Gefährdungsbeurteilung ist unumgänglich – denn in jedem Unternehmen können Gefahren für die Belegschaft bestehen. Aber was müssen Sie bei einer Beurteilung der Gefährdung beachten? Freuen Sie sich auf die Tipps unserer Experten!

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitgeber | Infoniqa HR-Blog

Eine Gefährdungsbeurteilung ist unumgänglich – denn in jedem Unternehmen können Gefahren für die Belegschaft bestehen. Aber was müssen Sie bei einer Beurteilung der Gefährdung beachten? Freuen Sie sich auf die Tipps unserer Experten!

Inhalt:

  1. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Eine Definition
  2. Welche Arten von Gefährdungsbeurteilungen gibt es?
  3. Exkurs: Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz
  4. Gefährdungsbeurteilung – Schritt für Schritt
  5. Gefährdungsbeurteilung: Fallstricke und Stolpersteine

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Eine Definition

Arbeitgeber sind im Rahmen ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) verpflichtet, alle möglichen Gefahren für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu prüfen. Das ist im Gesetz für Arbeitsschutz (ArbSchG) aus dem Jahr 1996 so festgelegt.

Ziel dieser so genannten „Gefährdungsbeurteilung“ ist es, Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu entwickeln und umzusetzen, die gewährleisten, dass die physische und psychische Gesundheit aller Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ausreichend geschützt ist.

Welche Arten von Gefährdungsbeurteilungen gibt es?

Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen verschiedene Arten der Gefahren und Risiken an einem Arbeitsplatz abgewogen werden. Auch das ist gesetzlich verankert.

Hierbei kommt es auf die folgenden Aspekte an:

  • Die gesundheitskonforme Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
  • Physikalische, chemische und biologische Gefahrenstoffe, denen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ausgesetzt sein könnten und vor denen sie ausreichend geschützt werden müssen
  • Eine gesundheitsschonende Auswahl und der Einsatz von Arbeitsmitteln, von Arbeits- und Fertigungsverfahren
  • Gesundheitsschonende Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten
  • Eine ausreichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, um Unfällen oder Gefahren vorzubeugen – hier können auch Online-Trainings im eLearning zum Einsatz kommen
  • Die Vermeidung psychischer Belastung bei der Arbeit
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Exkurs: Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz

Übrigens: Werdende Mütter müssen am Arbeitsplatz besonders geschützt werden. Seit 2018 ist im Mutterschutzgesetz verankert, dass eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ausdrücklich auch die besondere Situation von Schwangeren berücksichtigen muss.  Reichen die bisher getroffenen Maßnahmen nicht aus, kann es gegebenenfalls notwendig sein, dass die schwangere Mitarbeiterin den Arbeitsplatz wechselt und eine alternative Tätigkeit ausführt.

Dafür gab es in der Vergangenheit manche Kritik seitens der Arbeitgeber: Immerhin verpflichtet das Gesetz alle Unternehmen, für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu prüfen, ob mit der dortigen Tätigkeit Gefährdungen für Schwangere oder Stillende verbunden sind – selbst, wenn dort aktuell ein Mann arbeitet. Das ist aus Sicht von Arbeitgeberverbänden unzumutbar. Aber: Kritik hin oder her – Gesetz ist nun einmal Gesetz.

Gefährdungsbeurteilung – Schritt für Schritt

Die Verantwortung dafür, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Er ist aber berechtigt, einzelne Aufgaben an andere Personen abzugeben. An HR, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte oder externe Experten für Arbeitsschutz.

Bei einer Gefährdungsbeurteilung sind einige Schritte zu beachten, die wir in den folgenden Abschnitten genauer vorstellen.

#1 Potenzielle Gefährdungen ermitteln

Überprüfen Sie jeden Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen genau: Könnten hier verschiedene Gefährdungen oder folgenschwere Belastungen für einen Arbeitnehmer auftreten? Aufschluss darüber geben Ihnen Stellenbeschreibungen, Arbeits-, Verfahrens- oder Betriebsanweisungen, Mitarbeiterbefragungen und das klassische Mitarbeitergespräch.

#2 Gefahren bewerten

Bewerten Sie im nächsten Schritt,wie groß die Gefährdung ist, die von den gefundenen Gefahrenquellen in Ihrem Betrieb ausgeht.

  • Wie groß ist das Risiko, dass bestimmte Gefahrenpunkte tatsächlich zu einem gesundheitlichen Schaden führen?
  • Welche Faktoren könnten den Eintritt eines Schadens begünstigen?
  • Welche Folgen könnte ein Schaden für den Arbeitnehmer und den Betrieb haben?

#3 Maßnahmen für den Gesundheitsschutz ableiten

Leiten Sie aus dieser Aufstellung die richtigen Schutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter ab. Priorisieren Sie außerdem, welche Maßnahmen am dringlichsten durchgeführt werden müssen und welche weniger kritisch für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sind.

#4 Maßnahmen für den Gesundheitsschutz umsetzen

Arbeiten Sie diese Prioritätenliste nun Schritt für Schritt ab. Geben Sie dazu Führungskräften und Mitarbeitern genau vor, welche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden müssen und wie. Beobachten Sie über eine gewisse Zeit, ob die Sicherheitsmaßnahmen ihren Zweck erfüllen. Es kann immer sein, dass sich eine vermeintlich ausreichende Lösung am Ende als unzureichend entpuppt. Dann muss an dieser Stelle nachgebessert werden.

#5 Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig eruieren

Sind alle Maßnahmen umgesetzt, müssen diese regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Legen Sie dazu konkrete Fristen fest. Kommen Sie eines Tages zu dem Schluss, dass die getroffenen Vorkehrungen nicht mehr ausreichen, setzen Sie hier noch einmal an. Die Gefährdungsbeurteilung in dem jeweiligen Bereich wird noch einmal angefasst und entsprechend optimiert.

#6 Dokumentieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung

Wichtig ist: Halten Sie den kompletten Ablauf Ihrer Gefährdungsbeurteilung schriftlich fest. Das kann auch informell auf Papier geschehen oder in einer dafür vorgesehenen Personalsoftware. Wichtig ist aber, dass Sie vollständig nachweisen können, dass Sie alles für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter getan haben. Dafür tragen Sie als Arbeitgeber die Verantwortung. Dokumentieren Sie dazu jeden einzelnen Schritt Ihrer Beurteilung.

Gefährdungsbeurteilung: Fallstricke und Stolpersteine

Achtung! Achten Sie bei der Gefährdungsbeurteilung unbedingt auf Vollständigkeit. Viele Arbeitgeber untersuchen bei der Beurteilung potentieller Gefährdungen am Arbeitsplatz vor allem die physischen Gegebenheiten im Unternehmen und übersehen oft, dass auch fehlerhafte oder unnötig aufwändige Prozesse und Strukturen im Unternehmen einen negativen Einfluss auf die Gesundheit von Mitarbeitern haben können. Zum Beispiel kann eine schlechte Art der Führung vielfältige negative psychologische Folgen haben und vom Boreout bis zum Burnout führen.

Aus diesen Gründen dürfen bei der Gefährdungsbeurteilung auf keinen Fall Aspekte wie die Führungskultur oder das Betriebsklima im Unternehmen unter den Tisch fallen. Wenn Sie auch diese Aspekte beachten, sollte in Ihrem betrieblichen Gesundheitsmanagement alles rund laufen.

Daher: Keine Sorge vor der Gefährdungsbeurteilung! Sie kann Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert für das tägliche Arbeiten verschaffen.

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