
Wer ein Unternehmen gründen will und als Rechtsform die Aktiengesellschaft wählt, erhält im Vergleich zur Einzelfirma oder GmbH die höchsten Haftungs- und Garantiesicherheiten. Doch erfordert die AG mehr Eigenkapital und einen höheren administrativen Aufwand. Die Vor- und Nachteile einer Aktiengesellschaft.
Was ist eine AG?
Bei der Gründung einer Firma ist die Wahl der Rechtsform eine der ersten wichtigen Entscheidungen. Wählt man die Aktiengesellschaft (AG), ist man nicht nur betreffend Kreditwürdigkeit und Haftungsfragen in der Regel gut aufgestellt – sondern auch, wenn das Unternehmen schnell wächst und Fremdkapitalgeber oder Investoren gefragt sind. Doch die Wahl der Rechtsform ist nicht in Stein gemeisselt. Natürlich lässt sich eine Einzelfirma oder GmbH jederzeit in eine AG umwandeln.
Abklärungen und Vorbereitungen
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft müssen mehrere Dokumente erstellt und Behördengänge gemacht werden (siehe Checkliste unten). Insbesondere ist die Erstellung von Gründungsdokumenten wie der Statuten oder einer Gründungsurkunde vorgeschrieben. Zudem muss die Firma beim Handelsregister, bei der Mehrwertsteuerverwaltung und bei den Sozialversicherungen angemeldet werden. Damit die Gründung rechtskräftig wird, müssen die Dokumente von einem Notar beurkundet und ans Handelsregister weitergeleitet werden. Diese Vorgänge sind mit einer gewissen Vorlaufzeit und mit Kosten verbunden.
Grundsätzlich kann eine Aktiengesellschaft durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet werden. Mindestens ein Aktionär muss vorhanden sein, zudem müssen ein Verwaltungsrat und eine Revisionsstelle ernannt werden. Die Namen der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte werden im Handelsregister publiziert. Der Verwaltungsrat ist für die Aufsicht über das Unternehmen zuständig. Gemäss Obligationenrecht (OR) kann der Verwaltungsrat die Geschäfte selbst führen, in der Regel aber überträgt er die Geschäftsführung an Dritte.
Das Aktienkapital muss mindestens CHF 100'000 betragen, wobei das Kapital nicht zwingend in bar einbezahlt werden muss. Kapital kann auch in Form von Sacheinlagen (z. B. Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge etc.) eingebracht werden.
Vor- und Nachteile einer Aktiengesellschaft
Zwar ist die Gründung einer AG im Vergleich zu anderen Rechtsformen deutlich aufwändiger, doch vermindert man mit der AG das Unternehmensrisiko, sodass die Vorteile überwiegen:
Vorteile einer AG:
- Der Geschäftsname ist frei wählbar. Dies, sofern dieser nicht bereits von einer anderen Firma besetzt ist. Der Zusatz «AG» muss zwingend angegeben werden.
- Bei Konkurs der Aktiengesellschaft haftet man nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter verlieren also höchstens ihr Aktienkapital (die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat kann allenfalls mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn fahrlässiges oder strafbares Handeln vorliegt).
- Gute Sozialleistungen: Alle Mitarbeitenden sowie mitarbeitende Aktionäre sind obligatorisch sozialversichert.
- Die Steuerprogression kann durch die Spaltung des Gewinns gebrochen werden. Kapitalgewinne sind steuerfrei.
Nachteile einer AG:
- Finanzielle Aufwendungen: Im Vergleich zur GmbH ist das Mindestkapital von CHF 100'000 deutlich höher. Zudem sind auch die Gründungs- und Verwaltungskosten höher.
- Administrativer Aufwand: Es entstehen deutlich höhere Gründungs- und Verwaltungsaufwände, etwa für Protokollführung, Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlungen, Steuerformulare, Revisionsstelle etc.
- Doppelbesteuerung: Macht die AG Gewinn, bezahlt sie daraus Ertragssteuern. Falls Gewinne über eine Dividende an die Aktionäre ausbezahlt werden, müssen diese die Dividende nochmals als persönliches Einkommen versteuern.
Checkliste für die Gründung
- Firmenname festlegen: Da der Firmenname geschützt ist, muss vorab abgeklärt werden, ob dieser Name von keinem anderen Unternehmen verwendet wird. Im Zefix, dem zentralen Firmenindex des Bundes, sind sämtliche in der Schweiz genutzten Firmennamen aufgelistet.
- Budgetieren der Gründungs- und Verwaltungskosten: Neben der Einlage von CHF 100'000 kommen kosten für die Gründung hinzu (Handelsregistereintrag, Notariat) sowie Aufwendungen für diverse Aufgaben wie Kommunikation, Marktanalysen, Website, Verwaltung der Firma, Businessplan, oder Patentanmeldungen etc.
- Sperrkonto bei der Bank eröffnen: Das Einlagekapital muss auf einem Sperrkonto hinterlegt werden. Nach dem Eintrag im Handelsregister wird das Kapital freigegeben und kann auf ein anderes Konto übertragen werden.
- Organe der Firma bestimmen: Verwaltungsrat, Revisionsstelle, unterschriftsberechtigte Personen, Geschäftsführung.
- Gründungsurkunde und Statuten erstellen: Neben Firmenname, Geschäftssitz und den Namen der Verwaltungsräte muss dort auch der Gesellschaftszweck, die Höhe des Aktienkapitals sowie die Anzahl der Aktien aufgeführt werden. Zudem werden die Versammlungsbedingungen der Generalversammlung genannt.
- Beglaubigung: Gründungsurkunde und Statuten müssen zur Vorprüfung an Notar und Handelsregisteramt übergeben werden.
- Durchführung der Gründungsversammlung
- Definitiver Eintrag der Firma im Handelsregister
- Wahl der Revisionsstelle
- Aktienzertifikate ausstellen: Aktienbuch eröffnen, Freigabe des Aktieneinzahlungsbetrags bei der Bank (Handelsregisterauszug vorweisen).
- Anmeldung Ausgleichskasse: Melden Sie Ihre Firma (Sie selbst als Gründer und alle Mitarbeitenden) bei der zuständigen Ausgleichskasse an (AHV, IV, EO)
- Anmeldung Pensionskasse und Unfallversicherung: Schliessen Sie Versicherungen für BVG und UVG für alle in der AG tätigen Mitarbeitenden ab.
- Anmeldung Mehrwertsteuer: Je nach Tätigkeitsbereich ist die Firma mehrwertsteuerpflichtig. Dazu muss eine MwSt.-Nummer bei der eidgenössischen Steuerverwaltung beantragt werden.
Nach dem ersten Geschäftsjahr
Nach der Gründung sind die administrativen Aufgaben nicht erledigt. Spätestens nach einem Jahr kommen weitere (neue) Aufgaben hinzu. So erfordert die Führung einer Aktiengesellschaft einen jährlichen Geschäftsbericht. Darin enthalten ist eine Jahresrechnung (inkl. Erfolgsrechnung, Bilanz und ergänzenden Informationen) und ein Jahresbericht. Zudem muss jährlich eine Generalversammlung (GV) durchgeführt werden, an der die Aktionärinnen und Aktionäre als oberstes Organ einer AG teilnehmen. An der GV werden die Statuten definiert, der Verwaltungsrat gewählt und der Jahresbericht genehmigt (oder verworfen).
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Wie gründe ich eine GmbH?
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